Allgemeine Geschäftsbedingungen


Olifants
Unser Namensgeber


Reise- und Zahlungsbedingungen Olifants Tours & Safaris
Stand : 28.07.10
Sehr geehrte Reisende, sehr geehrter Reisender,
bitte lesen Sie die nachstehenden Bedingungen aufmerksam durch. Diese werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Reisevertrages, der im Falle einer Buchung zwischen OLIFANTS Tours & Safaris und Ihnen zustande kommt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. 1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bieten Sie OLIFANTS Tours & Safaris den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch OLIFANTS Tours & Safaris zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird OLIFANTS Tours & Safaris dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so bildet der Inhalt der Bestätigung ein neues Angebot von OLIFANTS Tours & Safaris, an das OLIFANTS Tours & Safaris für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der BindungsfristOLIFANTS Tours & Safaris oder dem Reisebüro die Annahme erklärt.


2. Bezahlung

Mit dem Zugang der Reisebestätigung und dem Sicherungsschein nach § 651k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Person, fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der restliche Reisepreis ist, soweit individuell nichts anderes vereinbart wurde, 6 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis bei Übergabe des Reisesicherungsscheines sofort fällig. Eventuelle Rücktritts- und Umbuchungskosten sind sofort fällig. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des genannten Reisepreises erfüllt, so besteht für OLIFANTS Tours & Safaris ohne Zahlung des gesamten Reisepreises keine Verpflichtung zur Erbringung der Reiseleistungen. Bei Buchung über ein Reisebüro ist dieses berechtigt, die Anzahlung sowie den Restbetrag für OLIFANTS Tours & Safaris entgegenzunehmen. In diesem Fall erfolgt auch die Aushändigung der Unterlagen über das Reisebüro.
Bei Buchung von Einzelleistungen ohne Langstreckenflug fallen Euro 25,- Bearbeitungsgebühren an.


3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung/Prospekt nach Art. 238 EGBGB von OLIFANTS Tours & Safaris sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung und den Allgemeinen Reisebedingungen. Die in der Leistungsbeschreibung/Prospekt enthaltenen Angaben sind für OLIFANTS Tours & Safaris bindend. OLIFANTS Tours & Safaris behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalog- bzw. Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung zu informieren ist.
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung/Prospekt sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reisebestätigung.
Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche der Reisenden sollen in die Reisebestätigung aufgenommen werden.


4. Leistung- / Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von OLIFANTS Tours & Safaris nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet  sind. OLIFANTS Tours & Safaris ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird OLIFANTS Tours & Safaris dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. OLIFANTS Tours & Safaris behält sich vor, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Flughafengebühren, -steuern und Treibstoffzuschläge oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatzauf den Reisepreis auswirkt. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über  5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Kunde kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn OLIFANTS Tours & Safaris in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von OLIFANTS Tours & Safaris über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung OLIFANTS Tours & Safaris gegenüber geltend zu machen.
Änderungswünsche des Reisenden bedürfen unbedingt einer schriftlichen Bestätigung durch OLIFANTS Tours & Safaris.


5. Haftung

OLIFANTS Tours & Safaris haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Reisebestätigung sowie    Leistungsbeschreibung/Prospekt angegebenen Reiseleistungen, sofern OLIFANTS Tours & Safaris nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalog- bzw. Prospektangaben erklärt hat;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Vermittelt OLIFANTS Tours & Safaris lediglich einzelne fremde Leistungen, so haftet OLIFANTS Tours & Safaris nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Vermittlung der Leistungserbringung. OLIFANTS Tours & Safaris haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

6. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von OLIFANTS Tours & Safaris für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a.) soweit  ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 
b.) OLIFANTS Tours & Safaris als Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet OLIFANTS Tours & Safaris bei Sachschäden bis € 4.000,00; übersteigt der 3fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

Ein Schadenersatzanspruch gegen OLIFANTS Tours & Safaris ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

OLIFANTS Tours & Safaris haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
OLIFANTS Tours & Safaris haftet jedoch
a.) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.

b.) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch OLIFANTS Tours & Safaris ursächlich geworden sind.

7. Rücktritt des Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Bemessung der Reiserücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann OLIFANTS Tours & Safaris Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. OLIFANTS Tours & Safaris ist berechtigt eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen. Der Reisende hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer  Höhe entstanden ist.
Die pauschalierte Entschädigung berechnet sich wie folgt : 
(1) Rücktrittskosten bei individuellen Reisen mit Flug ab Deutschland
bis  31 Tage vor Abreise 25 %
bis  21 Tage vor Abreise 40 %
bis  14 Tage vor Abreise 50 %
ab   13 Tage vor Abreise 75 %
ab     7 Tage vor Abreise 80 %
pro Person vom jeweiligen Reisepreis.
(2) Rücktrittskosten bei Safaris und Buszubuchertouren ohne Flug ab Deutschland
bis  60 Tage vor Abreise 25 %
bis  32 Tage vor Abreise 40 %
ab   31 Tage vor Abreise 80 %
pro Person vom jeweiligen Reisepreis.
(3) Rücktrittskosten bei Safaris, Mietwagenrundreisen und Einzelleistungen ohne Flug ab Deutschland
bis 40 Tage vor Abreise 25 %
bis 32 Tage vor Abreise 40 %
ab  31 Tage vor Abreise 80 %
(bzw. je nach Richtlinien des jeweiligen Safariunternehmens) pro Person vom jeweiligen Reisepreis.
(4) OLIFANTS Tours & Safaris ist berechtigt zusätzlich die Kosten in Rechnung zu stellen, die seitens der Leistungsträger OLIFANTS Tours & Safaris berechnet werden (z.B. Leerbetten- / Platzgebühren, usw.).
(5) ABC, APEX usw.
Bei Flügen aufgrund behördlich genehmigter Sondertarife, die ständigen Veränderungen unterliegen, sind entsprechend den in diesen Reisebedingungen festgelegten Grundsätzen die jeweils geltenden tariflichen Fristen festzusetzen.
(6) Umbuchungen und Änderungen
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so ist OLIFANTS Tours & Safaris berechtigt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt die tatsächlichen Kosten der Umbuchung oder eine Pauschale von Euro 100,- pro Reisenden zu berechnen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. OLIFANTS Tours & Safaris kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, bzw. von Seiten der entsprechenden Fluggesellschaft einer Namensänderung nicht zugestimmt wird. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde OLIFANTS Tours & Safaris als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.


8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

(1) Mindestteilnehmerzahl
OLIFANTS Tours & Safaris kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl, auf die ausdrücklich hingewiesen worden ist nicht erreicht wurde. OLIFANTS Tours & Safaris wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich von der Nichtdurchführbarkeit unterrichten und den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückzahlen. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn OLIFANTS Tours & Safaris in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber OLIFANTS Tours & Safaris geltend zu machen.
(2) Wird die Reise aufgrund einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren höheren Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl OLIFANTS Tours & Safaris als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. OLIFANTS Tours & Safaris zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, wird OLIFANTS Tours & Safaris die notwendigen Maßnahmen treffen, den Kunden zurück zu befördern, sofern Rückbeförderung Vertragsbestandteil war. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen sowohl OLIFANTS Tours & Safaris als auch der Kunde jeweils zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten müssen vom Kunden getragen werden.
(3) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von OLIFANTS Tours & Safaris nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt OLIFANTS Tours & Safaris, so behält OLIFANTS Tours & Safaris den Anspruch auf den Reisepreis; OLIFANTS Tours & Safaris muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. OLIFANTS Tours & Safaris wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Die Angaben in unserem Prospekt beziehen sich nur auf Bürger der Bundesrepublik Deutschland. OLIFANTS Tours & Safaris steht diesen dafür ein, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt in dem Staate, in dem die Reise angeboten wird, zu unterrichten. Reisende nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sind zu eigenverantwortlicher Informationsbeibringung gehalten, wozu das für das Reiseland zuständige Konsulat Auskunft erteilt. OLIFANTS Tours & Safaris haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende OLIFANTS Tours & Safaris mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass OLIFANTS Tours & Safaris die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu dessen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert haben. Ausgenommen davon sind Nachteile, die durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von OLIFANTS Tours & Safaris bedingt sind.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.


11. Mitwirkungs- und Anzeigepflicht/Ausschluss- ährungsfristen

Verjährungsfristen
Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er Olifants Tours & Safaris umgehend zu benach-richtigen. 
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Partneragentur zur Kenntnis zu geben und Abhilfe zu verlangen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist.  Ist die örtliche Partneragentur nicht erreichbar oder kann diese Leistungsstörung nicht beheben, so sind Beanstandungen unverzüglich  OLIFANTS Tours & Safaris, Wilhelmshauser Str. 3, 28870 Fischerhude, zur Kenntnis zu bringen. Die entsprechenden Telefonnummern sowohl der zuständigen Ansprechpartner vor Ort als auch von OLIFANTS Tours & Safaris kann der Kunde den ihm zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen entnehmen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Reisepreisminderung nicht ein. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Partneragentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die örtliche Partneragentur nicht befugt.

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag  von 08.00 bis 17.00 Uhr. Unter der Telefonnummer 04293 - 789 889. Nach Geschäftsschluss wählen Sie bitte 04293 -786 801 (Festnetz) oder Mobiltelefon 0151-19 44 12 79 (Mobiltelefon, Frau B. Fahlert)
Fax: 04293 789 882 – Geben Sie in diesem Fall das Reiseziel und die Reisedaten an.

Ansprüche aus dem Reisevertraghat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber OLIFANTS Tours & Safaris geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem OLIFANTS Tours & Safaris die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.


12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens; (sog. „Black List“)

Luftfahrtunternehmens; (sog. „Black List“)
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die so genannte „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Der zwischen OLIFANTS Tours & Safaris und dem Reisenden abgeschlossene Reisevertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen nicht zur Anfechtung des Reisevertrages.

14. Reiserücktrittskostenversicherung
Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung ist im genannten Reisepreis nicht enthalten. Reiserücktrittskostenersicherungen können und werden auf Wunsch separat berechnet.

15. Gerichtsstand
Der Reisende kann OLIFANTS Tours & Safaris nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.


15.1 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten der Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

Die Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für Reisen aus unseren Katalogen „Individuelle Reisen ins südliche Afrika“, „Safaris Spezial“, „Premium Class“ und alle individuell erstellten Angebote die nicht in unseren Katalogen abgedruckt sind, sowie allen Reisen, die auf unserer Internetseite angeboten werden..


16. Vermittlung fremder Reiseleistungen / Fremdveranstaltungen / Partnerveranstalter
Für die Reisen, die auf unserer Internetseite mit dem Hinweis "Veranstalter: Partnerveranstalter" gekennzeichnet sind sowie für Flüge außerhalb des Rahmens der von uns ausgeschriebenen Pauschalreisen treten wir lediglich als Vermittler auf. Für diese Vermittlungstätigkeit gilt daher ausschließlich der nachfolgende Text dieser Allgemeinen Reisebedingungen.

Reisen, die auf der Internetseite von Olifants Tours & Safaris mit dem Hinweis "Veranstalter: Partnerveranstalter" ausgeschrieben sind, werden von Olifants Tours & Safaris lediglich vermittelt. Dasselbe gilt für einzelne Reiseleistungen anderer Anbieter, wenn diese außerhalb des Rahmens unserer Pauschalreisen liegen, z.B. Linienflüge und in den Reiseprogrammen als "optional" oder "auf eigene Kosten" gekennzeichnete Unternehmungen.
Für vermittelte Reisen oder Reiseleistungen gelten ausdrücklich die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdveranstalters.

Olifants Tours & Safaris hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reisebürokaufmanns
- die vermittelte Reiseleistung zu besorgen und sich zu diesem Zweck um den Vertragsschluß zu bemühen
- die erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben
- alles zu tun, um den Hauptvertrag ordnungsgemäß abzuwickeln.
Für die vermittelte Reise oder Reiseleistung selbst haftet Olifants Tours & Safaris nicht.

OLIFANTS TOURS & SAFARIS
Wilhelmshauser Str. 3, 
D - 28870 Fischerhude, 
Tel. 04293 / 789 889, 
Fax 04293 / 789 882, 
Email info@olifants.de 
Internet http://www.olifants.de