| Mietwagenbedingungen
Budget Rent a Car
Südafrika - gültig
01.11.2008 – 31.10.2009 |
- Der eigentliche Mietvertrag wird vor Ort zwischen Ihnen und dem Autovermieter abgeschlossen.
- Der Tagespreis bezieht sich strikt auf 24 Stunden. Danach wird ein zusätzlicher Tag berechnet.
- Einzelanmietungen werden nicht zu einer Gesamtzahl von Tagen addiert.
- Der Mieter muss im Besitz eines internationalen und europäischen, gültigen Führerscheins und einer Kreditkarte sein.
- Der Mieter muss mindestens 21 Jahre sein. Für Fahrer von 18 - 20 Jahren muss von Budget eine Genehmigung eingeholt werden.
- Zusätzliche Fahrer müssen im Mietvertrag vermerkt sein und ebenfalls einen internationalen und nationalen Führerschein vorlegen.
- Das gemietete Fahrzeug darf nicht aus Südafrika ausgeführt werden (auch kein Eintritt nach Swaziland oder Lesotho) ohne dies vorher bei Budget angemeldet zu haben. In diesem Fall erhalten Sie darüber von Budget eine Bescheinigung bei der Anmietung. („Letter of Authorization“). Fahrzeuge dürfen nicht nach Angola, Malawi, Zambia und Mozambique mitgenommen werden.
- Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt NAD 6.000,- bis 12.000,- (je nach Fahrzeugtyp) bei Anmietung eines Pkw mit Standard Cover, bei Anmietung eines Pkw mit Super Cover entsteht kein Selbstbehalt im Schadensfall.
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| Verlust des Versicherungsschutzes bei der
Haftpflichtversicherung |
Der Fahrer haftet im Falle eines Schadens mit der vollen Schadenssumme unter folgender Bedingung:
- Bei verkehrswidrigem Fahren, grob fahrlässigem Verhalten oder überhöhter Geschwindigkeit.
- Fahren des Mietwagens durch einen nicht autorisierten Fahrer oder eines Fahrers unter 18 Jahre (bzw. bei nicht angemeldetem Fahrer zwischen 18 und 20 Jahren)
- Bei Fahren ohne Führerschein.
- Fahren im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss.
- Bei Fahren auf Strassen, die nicht für das Fahrzeug geeignet sind, (4 x 4 Straßen die nicht mit normalem Pkw zu befahren sind)
- Bei Manipulationen am Kilometerzähler.
- Wenn der Unfall nicht innerhalb von 24 Stunden bei der nächst gelegenen Polizei und Budget angezeigt wurde.
- Wenn kein Aktenzeichen der Polizei über den Unfall vorgelegt werden kann.
- Wenn der Wagen abgeschleppt wird, ohne das eine Genehmigung bei Budget eingeholt wurde.
- Eine andere Werkstatt mit der Reparatur oder Abschleppen betraut wird als von Budget erlaubt.
- Fahren in nicht zugelassenen oder angemeldeten Ländern außerhalb Südafrikas.
- Schäden entstanden ohne Fremdbeteiligung (Z.B. Auto, Tier, Gegenstand).
- Die Mietwagenanmietung ohne Rücksprache mit Budget verlängert wird. Das Fahrzeug kann in diesem Fall als gestohlen betrachtet werden und der Kunde hat evtl. anfallenden Kosten nach Rückgabe zu tragen.
- Zuwiderhandlung gegen die Mietwagenbedingungen im Allgemeinen.
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| Verlust des Versicherungsschutzes bei der
Diebstahlversicherung |
Der Fahrer haftet im Falle eines Schadens mit der vollen Schadenssumme unter folgender Bedingung:
- Bei Verlust des Wagenschlüssels.
- Versäumnis den Diebstahl innerhalb von 6 Stunden bei der nächstgelegenen Polizeistation und bei Budget gemeldet zu haben.
- Wenn kein Aktenzeichen der Polizei über den Diebstahl vorgelegt werden kann.
- Persönliche Gegenstände sind nicht mitversichert.
- Zuwiderhandlung gegen die Mietwagenbedingungen im Allgemeinen.
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| Die
Mietwagenbedingungen können sich ohne vorherige Ankündigung von Seiten der
Autovermieter jederzeit ändern. |
| Im Mietwagenpreis eingeschlossen sind: |
- Unbegrenzte Kilometer
- Haftpflichtversicherung (Standard & Super Collision Damage Waiver)
Selbstbeteiligung im Fall von Beschädigungen, Unfall, Einbruch, Diebstahl : Standard Cover SAR 5.000,00 Selbstbehalt, Super Cover ohne Selbstbeteiligung.
Die Gründe für einen Haftungsausschluss, bzw. den Verlust des Versicherungsschutzes finden Sie weiter oben unter Mietwagenbedingungen.
Haftungsbegrenzung: Maximal SAR 5.000.000 insgesamt
Persönliche Gegenstände sind nicht mitversichert.
- Theft / Loss Waiver - TLW
Die Gründe für einen Haftungsausschluss, bzw. den Verlust des Versicherungsschutzes finden Sie weiter oben unter Mietwagenbedingungen.
- Ankunftsinformationen (soweit vorrätig)
- Straßenkarten (soweit vorrätig)
Bitte fragen Sie im Büro des Autovermieters dach. Es gibt dort immer eine Auswahl.
- Tourismusabgabe
- Flughafenzuschlag
- Option auf ein mobiles Telefon (Rental on Mobile Phone)
Eine Vorbuchung ist erforderlich. Hinterlegung einer Kaution von SAR 2000. Nach Wagenrückgabe werden der Betrag für Telefonate sowie Versicherung von z.Z. SAR 20 pro Tag vom Kreditkartenkonto, bzw. der Kaution abgebucht.
- Insassen-Unfall-Versicherung beim Fahren oder Ein-/Aussteigen
(Personal Accident Insurance – PAI inkl. Europ Assist)
Haftungsbegrenzung
1) Im Todesfall oder bei Erwerbslosigkeit maximal SAR 19.000
2) Für medizinische Versorgung maximal SAR 7.000
- Mehrwertsteuer
XXX - Aufgrund der geringen Versicherungssumme empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Auslandsunfallversicherung, falls nicht vorhanden. |
| Nicht im Mietwagenpreis eingeschlossen sind: |
- Eigenanteil bei Buchung von Standard Cover von SAR 6.000,- bis 12.000,- je nach Fahrzeugtyp.
Benzinkosten.
- Kaution : Super Cover : Eine Kaution von SAR 2.000 muss bei Übernahme des Mietwagens mit der Kreditkarte garantiert werden.
- Standard Cover : Eine Kaution muss bei Übernahme des Mietwagens mit der Kreditkarte garantiert werden.
- Wagengruppe P, B, C, D von SAR 6.000, Gruppe E von SAR 6.600, Gruppe I, F, G,K von SAR 7.800, Gruppe J von SAR 12.000, Gruppe L,N von SAR 10.000.
- Die Erstattung erfolgt bei Rückgabe des Wagens in einwandfreiem Zustand und vollem Benzintank. wird auch bei Anzeige „Voll“ der Tank generell aufgefüllt.
- Vertragsgebühr: SAR 40,-
- Fahrer zwischen 18 und 21 Jahren : Pro Fahrer / pro Tag SAR 135.
- Baby- und Kindersitz: SAR 200,- (entsprechen nicht unserem Standard und unseren Vorschriften).
Für jeden zusätzlichen Fahrer sind SAR 175,- pro Mietwagenübernahme vor Ort mit Kreditkarte direkt zu zahlen.
- Wenn ein Kunden einen Strafzettel erhält, so wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr („Fine Handling Fee”) von SAR 450,- berechnet.
- Nach einem Unfall fällt eine Bearbeitungsgebühr (Claim Handling Administration Fee) von SAR 450,- an.
Wenn seitens Dritter Ansprüche an den Fahrer geltend gemacht werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr (Claim Handling Administration Fee) von SAR 450,- an.
- Einwegmiete – weiter als 150 km: SAR 550.-.
- Einwegmiete Port Elizabeth zur Garden Route oder zu beliebigen Orten in der Westkap Provinz: SAR 500,- (oder entgegengesetzt).
- Einwegmiete Johannesburg zu beliebigen Orten in der Westkap Provinz: SAR 620,- (oder entgegengesetzt)
- Einwegmiete Johannesburg - zu beliebigen Orten in KwaZulu-Natal: SAR 620,- (oder entgegengesetzt)
- Einwegmiete Johannesburg - zu beliebigen Orten in Mpumalanga: SAR 620,- (oder entgegengesetzt)
- Einwegmiete Durban – Richards Bay (oder entgegengesetzt): SAR 240,-.
- Gebühr für grenzüberschreitende Abgabe in Namibia (“Cross Border – one way charge”): SAR 4.000,-.
- Bei Einreise nach Namibia wird eine Mautgebühr von etwa N$ 150,- erhoben, die in bar an der Grenze bezahlt wird. Die Quittung muss bis zur Abgabe des Wagens aufgehoben werden. Bei Verlust droht eine Strafe von bis zu N$ 5.000.
- Gebühr für grenzüberschreitende Abgabe in Lesotho / Swaziland (“Cross Border – one way charge”): SAR 1.450.-- / 1.650,-.
- Gebühr für grenzüberschreitende Abgabe in Botswana (“Cross Border – one way charge”): nur möglich in Gaborone SAR 1.000,-.
- Eine Grenzübergangsgebühr bei Mitnahme des Fahrzeugs in die Nachbarländer (außer Swaziland & Lesotho) in Höhe von SAR 1.000.
- Bitte beachten Sie, dass bei Grenzüberschreitung nach Namibia, Swasiland, Lesotho oder Botswana die Versicherungsbedingungen dieser Länder gelten.
- Evtl. Gebühren die von den Nachbarländern Südafrikas vom Reisenden verlangt werden, (z.B. Namibia ca. SAR 150.—Straßengebühren) sind vom Reisenden selbst zu zahlen.
- Für die Mietwagenzustellung und Abholung innerhalb einer Stadt (25km im Umkreis vom Budget Büro-) müssen SAR 200,- (während Geschäftszeiten) und SAR 380,- (außerhalb Geschäftszeiten) direkt bezahlt werden.
- Für die Mietwagenzustellung und Abholung außerhalb einer Stadt (über 26 km ab dem Budget Büro-), fallen pro Kilometer SAR 7 an.
- Abschleppkosten für ein manövrierunfähiges Fahrzeug (auch nach einem Unfall der nicht selbst verschuldet wurde)
- Ein Telefon kann auf Wunsch angemietet werden. Kosten für Telefonate, SMS und Versicherung für das mobile Telefon (Handy) sind nicht im Preis eingeschlossen.
- Standard Cover : Schäden an Reifen, Felge, Windschutzscheibe, Unterbodenschäden, Schäden verursacht durch Wasser und Sand sind nicht gedeckt.
- Super Cover : Unterbodenschäden, Schäden verursacht durch Wasser und Sand sind nicht gedeckt.
Schäden an Windschutzscheibe (keine weiteren Glasschäden) und Reifen können gegen einen zusätzlichen Betrag von ca. SAR 30 pro Tag versichert werden (nur bei Standard Versicherung nicht eingeschlossen).
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| Mietwagenbedingungen
Thrifty Car Hire Südafrika - gültig
01.11.2008 – 31.10.2009 |
- Das Fahrzeug wird von uns für Sie angemietet und bezahlt. Der eigentliche Mietvertrag wird jedoch vor Ort zwischen Ihnen und dem Autovermieter abgeschlossen.
- Der Tagespreis bezieht sich strikt auf 24 Stunden. Danach wird ein zusätzlicher Tag berechnet. Einzelanmietungen werden nicht zu einer Gesamtzahl von Tagen addiert.
Der Mieter muss im Besitz eines internationalen und europäischen, gültigen Führerscheins und einer Kreditkarte sein.
- Der Mieter muss mindestens 21 Jahre sein. Für Fahrer von 19 und 20 Jahren muss von Thrifty eine Genehmigung eingeholt werden.
- Der/die Fahrer muss seit mind. 2 Jahren über einen gültigen Führerschein verfügen.
- Zusätzliche Fahrer müssen im Mietvertrag vermerkt sein.
- Das gemietete Fahrzeug darf nicht aus Südafrika ausgeführt werden (auch kein Eintritt nach Swaziland oder Lesotho) ohne dies vorher bei Thrifty angemeldet zu haben. In diesem Fall erhalten Sie darüber von Thrifty eine Bescheinigung bei der Anmietung. („Letter of Authorization“).
Bitte beachten Sie, dass bei Grenzüberschreitung nach Namibia, Swasiland, Lesotho, Mosambik und Botswana die Versicherungsbedingungen dieser Länder gelten.
- Bei Anmietung eines Pkw mit Super Cover entsteht kein Selbstbehalt im Schadensfall.
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| Verlust des Versicherungsschutzes bei der
Haftpflichtversicherung |
Der Fahrer haftet im Falle eines Schadens mit der vollen Schadenssumme unter folgender Bedingung:
- Bei verkehrswidrigem Fahren, grob fahrlässigem Verhalten oder überhöhter Geschwindigkeit.
- Fahren des Mietwagens durch einen nicht autorisierten Fahrer oder eines Fahrers unter 19 Jahre ist oder bei Fahren ohne Führerschein.
- Fahren im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss.
- Fahren auf nicht für das Fahrzeug geeigneten Privatstraßen (außer Zufahrten zu Lodges bzw. Hotels, sofern kein Hinweis auf ausschließliche Nutzung per Allradfahrzeug besteht).
- Bei Manipulationen am Kilometerzähler.
- Wenn der Unfall nicht innerhalb von 8 Stunden bei der Polizei und Thrifty angezeigt wurde.
- Fahren in nicht zugelassenen oder angemeldeten Ländern außerhalb Südafrikas.
- Schäden entstanden ohne Fremdbeteiligung (Z.B. Auto, Tier, Gegenstand).
- Zuwiderhandlung gegen die Mietwagenbedingungen im Allgemeinen.
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| Verlust des Versicherungsschutzes bei der
Diebstahlversicherung |
Der Fahrer haftet im Falle eines Schadens mit der vollen Schadenssumme unter folgender Bedingung:
- Bei Verlust des Wagenschlüssels.
- Versäumnis den Diebstahl innerhalb von 4 Stunden bei der Polizei und bei Thrifty gemeldet zu haben.
- Persönliche Gegenstände sind nicht mitversichert.
- Zuwiderhandlung gegen die Mietwagenbedingungen im Allgemeinen.
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| Die
Mietwagenbedingungen können sich ohne vorherige Ankündigung von Seiten der
Autovermieter jederzeit ändern. |
| Im Mietwagenpreis eingeschlossen sind: |
- Unbegrenzte Kilometer
- Vertragsabschlussgebühr
- Zuschlag für junge Fahrer von 19 + 20 Jahren (die betreffende Person muss mind. 2 Jahre lang über den Führerschein verfügen)
- Gebühr für einen zusätzlichen Fahrer
- Haftpflichtversicherung (CDW)
Ohne Selbstbeteiligung im Fall von Beschädigungen, Unfall, Einbruch, Diebstahl (Schäden an Reifen, Felgen, Radkappen und Windschutzscheibe sind in Südafrika mitversichert)
Die Gründe für einen Haftungsausschluss, bzw. den Verlust des Versicherungsschutzes finden Sie weiter oben unter Mietwagenbedingungen.
Haftungspflichtversicherung: Gedeckt sind Schäden an Dritten, die gegen den Fahrer Klage erheben bis maximal SAR 5.000.000
Persönliche Gegenstände sind nicht mitversichert.
- Diebstahlversicherung (TLW)
Versichert sind Auto und Autoradio, nicht versichert sind persönliche Gegenstände.
Flughafenzuschlag
Touristensteuer und Mehrwertsteuer
Insassen-Unfall-Versicherung (PAI) Haftungsbegrenzung
1) Im Todesfall oder bei Erwerbslosigkeit maximal SAR 1.000.000,00 pro Fahrzeug
2) Für medizinische Versorgung maximal SAR 2.500,00 pro Unfall
XXX - Aufgrund der geringen Versicherungssumme empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Auslandsunfallversicherung, falls nicht vorhanden. |
| Nicht im Mietwagenpreis eingeschlossen sind: |
- Benzinkosten.
- Eine Kaution von SAR 1.000 (muss bei Übernahme des Mietwagens mit der Kreditkarte garantiert werden). Die Erstattung erfolgt bei Rückgabe des Wagens in einwandfreiem Zustand und vollem Benzintank. Der Tank wird auch bei Anzeige „Voll“ generell aufgefüllt.
- Für jeden zusätzlichen Fahrer sind ca. SAR 120,- pro Mietwagenübernahme vor Ort direkt zu zahlen.
Wenn ein Kunden einen Strafzettel erhält, so wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr („Fine Handling Fee”) von SAR 150,- berechnet.
- Einwegmieten – ZAR 500 innerhalb Südafrikas zwischen den Orten Kapstadt, Durban, Johannesburg, Nelspruit (KMIA-Flughafen), Port Elizabeth und Pretoria. Andere Einwegmieten innerhalb Südafrika auf Anfrage. Einwegmiete von Südafrika nach Windhoek
ZAR 2.500.-.
- Kosten für Grenzüberschreitung mit Genehmigungsschreiben „Letter of Authorization“, Kosten ZAR 100.--. .
- Die Mietwagenzustellung und Abholung gegen Gebühr (auf Anfrage).
- Mietwagenzustellungen außerhalb von Städten auf Anfrage.
- Wenn nach einem Unfall oder sonstiges, seitens Dritter Ansprüche an den Fahrer geltend gemacht werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr (Claim Handling Administration Fee) von SAR 250,- an. Diese Gebühr wird unabhängig von der Schuldfrage berechnet.
- Abschleppkosten für ein manövrierunfähiges Fahrzeug (auch nach einem Unfall der nicht selbst verschuldet wurde).
- Wasser- und Unterbodenschäden sind nicht gedeckt.
- Schäden an Reifen, Felgen, Radkappen und Windschutzscheibe sind bei Grenzüberschreitung in die Nachbarländer Südafrikas nicht versichert.
Diese Beträge sind bitte alle direkt zu zahlen. Die Mietwagenbedingungen und vor Ort zahlbaren Gebühren können sich ohne vorherige Ankündigung von Seiten der Autovermieter jederzeit ändern.
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| Mietwagenbedingungen Avis Car Rental in Namibia - gültig 01.11.2008 - 31.10.2009 |
- Der eigentliche Mietvertrag wird vor Ort zwischen Ihnen und dem Autovermieter abgeschlossen.
- Der Autovermieter behält sich das Recht vor ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
- Der Autovermieter behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen.
- Der Tagespreis bezieht sich strikt auf 24 Stunden. Danach wird ein zusätzlicher Tag berechnet.
Der Mieter muss im Besitz eines internationalen und europäischen, gültigen Führerscheins und einer Kreditkarte sein.
- Der / die Fahrer/in muss mindestens 21 Jahre alt sein und bei der Übernahme des Fahrzeugs einen gültigen europäischen und internationalen Führerschein vorzeigen.
- Zusätzliche Fahrer müssen im Mietvertrag vermerkt sein.
- Die Fahrzeugversicherung haftet generell nicht für den Verlust von persönlichen Eigentum, Benzin, sowie Schäden an Reifen, Felgen, Glas, Lack (insbesondere bei Sandstürmen), Fahrzeugunterbau und durch Wasser.
- Das gemietete Fahrzeug darf nicht aus Namibia ausgeführt werden ohne dies vorher beim Autovermieter angemeldet zu haben. In diesem Fall erhalten Sie darüber vom Autovermieter eine Bescheinigung bei der Anmietung.
- Sollte das Fahrzeug gestohlen werden, ist dies ist innerhalb von 6 Stunden dem Büro des Autovermieters zu melden.
- Sollte ein Unfall oder Diebstahl außerhalb der Grenzen des Landes, in dem das Fahrzeug übernommen wurde vorfallen, gelten die Kautionsbedingungen des Landes, in dem der Unfall bzw. Diebstahl vorgekommen ist.
- Persönliche Gegenstände sind nicht mitversichert.
- Bei Anmietung eines Pkw mit Super Cover (Premium) entsteht kein Selbstbehalt im Schadensfall.
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| Verlust des Versicherungsschutzes bei der
Haftpflichtversicherung |
Der Fahrer haftet im Falle eines Schadens mit der vollen Schadenssumme unter folgender Bedingung:
- Nichteinhalten der Verkehrsregeln.
- Bei verkehrswidrigem Fahren, fahrlässigem Verhalten oder überhöhter Geschwindigkeit (auf Schotterstraßen über 80 km/h).
- Als fahrlässig verursachter Unfall gilt ein Fahrzeugunglück ohne Beteiligung eines zweiten Fahrzeuges, außer unter außergewöhnlichen Umständen.
- Falls ein Unfall auf einer Schotterstraße ohne die Beteiligung eines zweiten Fahrzeugs oder Objekts (ist der Fahrer für den gesamten Schaden, ggf. bis zum vollen Wert des Fahrzeugs verantwortlich.
- Fahren des Mietwagens durch einen nicht autorisierten Fahrer oder eines Fahrers unter 21 Jahre ist oder bei Fahren ohne Führerschein.
- Fahren im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss.
- Bei Fahren auf Straßen, die nicht für das Fahrzeug geeignet sind (z.B. Offroad-Fahrten).
- Bei Manipulationen am Kilometerzähler.
- Wenn ein Schaden/Unfall nicht unverzüglich bei Thrifty angezeigt wurde.
- Wenn bei einem Diebstahl der letzte Standort des Fahrzeugs nicht angegeben werden kann.
- Wenn nach einem Diebstahl der Fahrzeugschlüssel nicht vorgewiesen werden kann, außer unter außergewöhnlichen Umständen.
- Wenn ein Diebstahl nicht innerhalb von 6 Stunden an Thrifty gemeldet wird.
- Wenn ein Unfall oder Diebstahl nicht umgehend der nächsten Polizeistation gemeldet wurde und keine Aktennummer vorliegt.
- Wenn Reparaturen ohne die schriftliche Erlaubnis des Autovermieters vorgenommen werden.
- Wenn das Fahrzeug ohne schriftliche Erlaubnis des Autovermieters abgeschleppt wird.
- Fahren in nicht zugelassenen oder angemeldeten Ländern außerhalb Namibias.
- Zuwiderhandlung gegen die Mietwagenbedingungen im Allgemeinen.
- Bei Thrifty nicht angemeldeter Verlängerung der Mietdauer.
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| Die
Mietwagenbedingungen können sich ohne vorherige Ankündigung von Seiten der
Autovermieter jederzeit ändern. |
| Im Mietwagenpreis eingeschlossen sind: |
- Haftpflichtversicherung (Premium Collision Damage Waiver) /
Im Fall von Beschädigungen, Unfall, Einbruch, Diebstahl : Ohne Selbstbeteiligung.
Die Gründe für einen Haftungsausschluss, bzw. den Verlust des Versicherungsschutzes finden Sie weiter oben.
- Diebstahlsversicherung (Super Theft / Loss Waiver – STLW) und Insassen-Unfall-Versicherung beim Fahren oder Ein-/Aussteigen
(Personal Accident Insurance – PAI)
Haftungsbegrenzung :
1) Im Todesfall oder bei Erwerbslosigkeit maximal NAD 25.000 pro Unfall.
2) Für medizinische Versorgung maximal NAD 2.500.
- Haftpflichtversicherung
Deckungssumme beträgt NAD 100.000.000
- Unbegrenzte Kilometer
- Schäden an Glas, Felgen oder Reifen sowie Schäden am Fahrzeugunterbau und durch Wasser sind abgedeckt.
- Mehrwertsteuer
Straßenkarten (bitte fragen Sie im Büro des Autovermieters nach Straßenkarten. Es gibt dort immer eine reichliche Auswahl)
XXX - Aufgrund der geringen Versicherungssumme empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Auslandsunfallversicherung falls nicht vorhanden |
| Nicht im Mietwagenpreis eingeschlossen sind: |
- Eine Kaution von NAD 1.400 (muss bei Übernahme des Mietwagens mit der Kreditkarte garantiert werden). Die Rückgabe erfolgt bei Rückgabe des Wagens in einwandfreiem Zustand und vollem Benzintank. Es wird auch bei der Tankanzeige Anzeige „Voll“ der Tank generell aufgefüllt.
- Anlieferung/Abholung: innerhalb 25 km: ca. NAD 200 bzw. NAD4 00 außerhalb der Geschäftsstunden, außerhalb der Städte ab 26 km ca. NAD 8 pro km.
- Gebühr Grenzüberschreitung und Abgabe des Autos in Süd-Afrika (ausgeschlossen Swaziland und Lesotho) NAD 4.000, Botswana NAD3.800 + Crossborder Levy (Grenzüberschreitungsgebühr) NAD 1.050. - Zimbabwe nicht zugelassen.
- Für eine Grenzüberschreitung der Fahrzeuges muss vorher beim Vermieter vor Ort ein Genehmigungsschreiben eingeholt werden („Letter of Authorization“). Bitte beachten Sie, dass bei Grenzüberschreitung die Versicherungsbedingungen der bereisten Länder gelten.
- Grenzübergangsgebühren der angrenzenden Länder.
- Gebühr 2. Fahrer: NAD 180.
- Gebühr für jungen Fahrer (unter 21 Jahre): NAD 145 pro Tag (muss vor Anmietung beantragt werden).
Zweiter Ersatzreifen NAD 40 pro Tag (Kaution NAD 1.000).
- Gebühr Kindersitz NAD 140 (entspricht nicht unserem Standard).
- Vertragsgebühr: NAD 35.
- Gebühr zur Abwicklung von Strafzetteln: NAD 195 + Kosten des Strafzettels.
Wenn nach einem Unfall oder sonstiges, seitens Dritter Ansprüche an den Fahrer geltend gemacht werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr (Claim Handling Administration Fee) von NAD 470.
- Benzinkosten.
- Rückgabe extrem verschmutztes Auto NAD 450.
- Abschleppkosten (auch bei nicht verschuldetem Unfall)
- Ein Verbandskasten ist nicht im Auto und kann gegen Gebühr mitgebucht werden (Verbandskasten ca. NAD 150)
Diese Beträge sind bitte alle direkt zu zahlen.
Die Mietwagenbedingungen und vor Ort zahlbaren Gebühren können sich ohne vorherige Ankündigung von Seiten der Autovermieter jederzeit ändern. |
| Mietwagenbedingungen
Thrifty Car Hire in Namibia - gültig
01.11.2008 – 31.10.2009 |
-
Der eigentliche Mietvertrag wird vor Ort zwischen Ihnen und dem Autovermieter abgeschlossen.
- Thrifty behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen.
Der Tagespreis bezieht sich strikt auf 24 Stunden. Danach wird ein zusätzlicher Tag berechnet.
- Der Mieter muss im Besitz eines internationalen und europäischen, gültigen Führerscheins und einer Kreditkarte sein.
- Der / die Fahrer/in muß mindestens 21 Jahre alt sein und bei der Übernahme des Fahrzeugs einen gültigen europäischen und internationalen Führerschein vorzeigen.
- Zusätzliche Fahrer müssen im Mietvertrag vermerkt sein.
- Die Fahrzeugversicherung haftet generell nicht für den Verlust von persönlichen Eigentum, Benzin, sowie Schäden an Reifen, Felgen, Glas, Lack (insbesondere bei Sandstürmen), Fahrzeugunterbau und durch Wasser.
- Das gemietete Fahrzeug darf nicht aus Namibia ausgeführt werden ohne dies vorher bei Thrifty angemeldet zu haben. In diesem Fall erhalten Sie darüber von Europcar eine Bescheinigung bei der Anmietung.
- Sollte das Fahrzeug gestohlen werden, ist dies ist innerhalb von 6 Stunden einem Thrifty Büro zu melden.
- Sollte ein Unfall oder Diebstahl außerhalb der Grenzen des Landes, in dem das Fahrzeug übernommen wurde vorfallen, gelten die Kautionsbedingungen des Landes, in dem der Unfall bzw. Diebstahl vorgekommen ist.
- Persönliche Gegenstände sind nicht mitversichert.
Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt NAD 6.500,- bei Anmietung eines Pkw mit Standard Cover, bei Anmietung eines Pkw mit Super Cover entsteht kein Selbstbehalt im Schadensfall.
|
| Verlust des Versicherungsschutzes bei der
Haftpflichtversicherung |
Der Fahrer haftet im Falle eines Schadens mit der vollen Schadenssumme unter folgender Bedingung:
- Bei verkehrswidrigem Fahren, grob fahrlässigem Verhalten oder überhöhter Geschwindigkeit (auf Schotterstraßen über 80 Kmh).
- Als fahrlässig verursachter Unfall gilt ein Fahrzeugunglück ohne Beteiligung eines zweiten Fahrzeuges, in diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz ebenfalls.
- Falls ein Unfall auf einer Schotterstraße ohne die Beteiligung eines zweiten Fahrzeugs oder Objekts ist der Fahrer für den gesamten Schaden, ggf. bis zum vollen Wert des Fahrzeugs verantwortlich.
- Fahren des Mietwagens durch einen nicht autorisierten Fahrer oder eines Fahrers unter 21 Jahre ist oder bei Fahren ohne Führerschein.
- Fahren im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluß.
- Bei Fahren auf Strassen, die nicht für das Fahrzeug geeignet sind (z.B. Offroad-Fahrten).
- Bei Manipulationen am Kilometerzähler.
- Wenn ein Schaden/Unfall nicht unverzüglich bei Europcar angezeigt wurde.
- Wenn bei einem Diebstahl der letzte Standort des Fahrzeugs nicht angegeben werden kann.
- Wenn nach einem Diebstahl der Fahrzeugschlüssel nicht vorgewiesen werden kann.
- Wenn ein Diebstahl nicht innerhalb von 6 Stunden an Europcar gemeldet wird.
- Wenn ein Unfall oder Diebstahl nicht umgehend der nächsten Polizeistation gemeldet wurde und keine Aktennummer vorliegt.
- Wenn Reparaturen ohne die Erlaubnis von Europcar vorgenommen werden.
- Wenn das Fahrzeug ohne Erlaubnis von Europcar abgeschlappt wird.
- Fahren in nicht zugelassenen oder angemeldeten Ländern ausserhalb Namibias.
- Zuwiderhandlung gegen die Mietwagenbedingungen im Allgemeinen.
- Bei Europcar nicht angemeldeter Verlängerung der Mietdauer.
|
| Verlust des Versicherungsschutzes bei der
Diebstahlversicherung |
Der Fahrer haftet im Falle eines Schadens mit der vollen Schadenssumme unter folgender Bedingung:
- Bei verkehrswidrigem Fahren, grob fahrlässigem Verhalten oder überhöhter Geschwindigkeit (auf Schotterstraßen über 80 Kmh).
- Als fahrlässig verursachter Unfall gilt ein Fahrzeugunglück ohne Beteiligung eines zweiten Fahrzeuges, in diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz ebenfalls.
- Falls ein Unfall auf einer Schotterstraße ohne die Beteiligung eines zweiten Fahrzeugs oder Objekts (ist der Fahrer für den gesamten Schaden, ggf. bis zum vollen Wert des Fahrzeugs verantwortlich.
- Fahren des Mietwagens durch einen nicht autorisierten Fahrer oder eines Fahrers unter 21 Jahre ist oder bei Fahren ohne Führerschein.
- Fahren im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluß.
- Bei Fahren auf Strassen, die nicht für das Fahrzeug geeignet sind (z.B. Offroad-Fahrten).
- Bei Manipulationen am Kilometerzähler.
- Wenn ein Schaden/Unfall nicht unverzüglich bei Europcar angezeigt wurde.
- Wenn bei einem Diebstahl der letzte Standort des Fahrzeugs nicht angegeben werden kann.
- Wenn nach einem Diebstahl der Fahrzeugschlüssel nicht vorgewiesen werden kann.
- Wenn ein Diebstahl nicht innerhalb von 6 Stunden an Europcar gemeldet wird.
- Wenn ein Unfall oder Diebstahl nicht umgehend der nächsten Polizeistation gemeldet wurde und keine Aktennummer vorliegt.
- Wenn Reparaturen ohne die Erlaubnis von Europcar vorgenommen werden.
- Wenn das Fahrzeug ohne Erlaubnis von Europcar abgeschleppt wird.
- Fahren in nicht zugelassenen oder angemeldeten Ländern ausserhalb Namibias.
- Zuwiderhandlung gegen die Mietwagenbedingungen im Allgemeinen.
- Bei Europcar nicht angemeldeter Verlängerung der Mietdauer.
|
| Die
Mietwagenbedingungen können sich ohne vorherige Ankündigung von Seiten der
Autovermieter jederzeit ändern. |
| Im Mietwagenpreis eingeschlossen sind: |
- Haftpflichtversicherung (Standard & Super Collision Damage Waiver) /
Im Fall von Beschädigungen, Unfall, Einbruch, Diebstahl : Standard Cover NAD 6.500 Selbstbehalt, Super Cover ohne Selbstbeteiligung.
Die Gründe für einen Haftungsausschluß, bzw. den Verlust des Versicherungsschutzes finden Sie weiter oben.
- Diebstahlsversicherung (Super Theft / Loss Waiver – STLW) und Insassen-Unfall-Versicherung beim Fahren oder Ein-/Aussteigen
(Personal Accident Insurance – PAI)
Haftungsbegrenzung :
1) Im Todesfall oder bei Erwerbslosigkeit maximal NAD 25.000 pro Unfall.
2) Für medizinische Versorgung maximal NAD 2.500.
- Haftpflichtversicherung
Deckungssumme beträgt NAD 100.000.000, der Selbstbehalt wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Unbegrenzte Kilometer
- Mehrwertsteuer.
- Straßenkarten (bitte fragen Sie im Büro des Autovermieters nach Straßenkarten. Es gibt dort immer eine reichliche Auswahl)
XXX - Aufgrund der geringen Versicherungssumme empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Auslandsunfallversicherung falls nicht vorhanden
|
| Nicht im Mietwagenpreis eingeschlossen sind: |
- Ein Selbstbehalt von NAD 6.500 bei Anmietung eines Pkw mit Standard Cover.
- Eine Kaution von NAD 1.100 (muss bei Übernahme des Mietwagens mit der Kreditkarte garantiert werden). Bei Hinterlegung der Kaution in bar muss davon ausgegangen werden, dass der Betrag nicht unmittelbar bei Rückgabe rückerstattet, sondern später überwiesen wird. Dies dann auch in Landeswährung. Die Erstattung erfolgt bei Rückgabe des Wagens in einwandfreiem Zustand und vollem Benzintank. Es wird auch bei der Tankanzeige Anzeige „Voll“ der Tank generell aufgefüllt.
- Anlieferung/Abholung: innerhalb 25 km: ca. NAD140 bzw. NAD280 außerhalb der Geschäftsstunden, außerhalb der Städte ab 26 km ca. NAD5 pro km. 150 bis 350 km NAD1.200, 351 bis 500 km NAD1.500, über 500 km mind. NAD2.000.
- Für die Rückführung des Mietwagens (Vorort zu zahlen):
Gebühr Grenzüberschreitung und Abgabe des Autos in Süd-Afrika (ausgeschlossen Swaziland und Lesotho) NAD3.300, Botswana Gaborone, Maun, Kasane NAD3.300 + Crossborder Levy (Grenzüberschreitungsgebühr) NAD920. - Zimbabwe nicht zugelassen.
Für eine Grenzüberschreitung der Fahrzeuges muss vorher beim Vermieter vor Ort ein Genehmigungsschreiben eingeholt werden („Letter of Authorization“). Bitte beachten Sie, dass bei Grenzüberschreitung die Versicherungsbedingungen der bereisten Länder gelten.
- Grenzübergangsgebühren der angrenzenden Länder.
- Gebühr 2. Fahrer: NAD 135.
- Gebühr für jungen Fahrer (unter 21 Jahre): NAD 145 pro Tag (muss vor Anmietung beantragt werden).
- Zweiter Ersatzreifen NAD550.
- Gebühr Kindersitz NAD140 (entspricht nicht unserem Standard).
- Vertragsgebühr: NAD35.
- Gebühr zur Abwicklung von Strafzetteln: NAD 450 + Kosten des Strafzettels.
- Wenn nach einem Unfall oder sonstiges, seitens Dritter Ansprüche an den Fahrer geltend gemacht werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr (Claim Handling Administration Fee) von NAD 450.
Schäden an Reifen, Felgen, Glas, Lack (insbesondere bei Sandstürmen) Fahrzeugunterbau und durch Wasser sind nicht versichert.
- Benzinkosten.
- Rückgabe extrem verschmutztes Auto NAD450.
- Abschleppkosten (auch bei nicht verschuldetem Unfall)
- Ein Verbandskasten kann gegen Gebühr mitgebucht werden (Verbandskasten ca. NAD 150)
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